Aktuelles

Infektionsschutz beim 1. FC Kleve 63/03 e.V.

Fazit des Hygienebeauftragten des 1. FC Kleve 63/03 e.V. zur CoronaSchVO des Landes NRW vom 30.10.2020:

  • Um Infektionsgefahren zu vermeiden, sollten jegliche Kontaktmöglichkeiten vermieden werden, die nicht für das tägliche Leben zwingend erforderlich sind.
  • Zu diesen Kontaktmöglichkeiten zähle ich auch den Freizeit- und Breitensport, selbst wenn er in Form des Individualsports organisiert angeboten wird.
  • Kontakte, auch unter Einhaltung des Mindestabstands, zur Abhaltung von Vorstandssitzungen oder Besprechungen haben zu unterbleiben.
  • Die Vereinsräumlichkeiten bleiben bis auf Weiteres für jegliche Nutzung geschlossen.

https://www.1fckleve.de/reader/informationen-zum-sars-cov-2-coronavirus-krankheit-2019-covid-19.html

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