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Platzanlage bleibt weiterhin gesperrt

 

Die Sperrung der Fußballplätze durch den Vorstand des 1. FC Kleve bleibt weiterhin bestehen. Wie dem nachfolgenden Auszug aus der ab dem 22. Feburar gültigen Fassung zu entnehmen ist, können Sportanlagen unter freiem Himmel für Sport allein oder zu zweit oder mit ausschließlich Personen aus dem eigenen Haushalt wieder geöffnet werden. Eine Öffnung der Anlage für den Fußballsport ist aus Sicht des Vorstandes unter diesen Rahmenbedingungen aktuell noch nicht sinnvoll. Der Vorstand informiert, sobald die Anlage wieder für den Fußballsport genutzt werden kann.

Auszug aus der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in der ab 22. Februar gültigen Fassung:

§9 Sport

(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig.

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