Aktuelles

Wiederaufnahme des Vereinssports in NRW

Am 6. Mai 2020 teilte Ministerpräsident Laschet weitreichende Beschlüsse zur Wiederaufnahme eines geregelten Sportbetriebs in den Vereinen in NRW mit.

  1. Ab Donnerstag, 7. Mai 2020 ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.

  2. Ab Samstag, 30. Mai 2020 soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern. Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet (Eine Verordnung dazu liegt noch nicht vor).

Wie bisher auch, gibt uns die Coronaschutzverordnung für NRW (aktuell vom 07.05.2020) den verbindlichen Rahmen, in dessen Grenzen Vereinssport draußen oder in der Halle wieder beginnen kann: unter strikter Einhaltung der Hygienevorgaben, zunächst kein Wettkampfsport!

Der Vorstand des 1. FC Kleve beschäftigt sich aktuell damit, wie und ab wann die vorgeschriebenen Vorsichtsmaßnahmen (Abstandsregeln, Hygienevorschriften) zur Ausübung der jeweiligen Sportart (Fußball, Karate, Tennis, Gymnastik) umgesetzt werden können und somit ein Trainingsbetrieb wieder anlaufen kann.

Wir bitte alle Mitglieder um entsprechende Geduld.

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